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Restwertermittlung nach Brandschaden

Restwertermittlung nach dem Brandschaden

Der gerichtlich beeidigte Sachverständige Ing. Rudolf Leitner war vom Gericht beauftragt den Restwert des Brandobjekts zu bestimmen. In seinem Erstgutachten von 2007 legte er einen Restwert von 64.000 Euro brutto fest:

Er “verrechnet” sich bei der Addition von nur 8 Positionen um € 9.000,00 zu unseren Ungunsten!    (Pos. 4.2.5  und 4.2.6)

Auf diese Fehler angesprochen, gibt es in einem “kostenpflichtigem” Ergänzungsgutachten eine Korrektur, betitelt als “redaktioneller Schreibfehler”

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Quelle: Gutachten Leitner 2007

Bei Ing. Leitners Ergänzungsgutachten im Jahr 2009 wurden diese € 9.000,00  zwar berücksichtigt aber plötzlich gibt es um € 13.300,00 (Pos. 4) mehr nutzbare Anteile Haustechnik????

Die erhöhen der Wert der verwertbaren Reste nunmehr auf € 68.200,00

Quelle: Gutachten Leitner 2009

Es gibt hier viele Einwände die im Laufe des seit 2004 laufenden Prozesses gegen diese Restwertermittlung gemacht worden sind z.B. Gewährleistungen,  Schimmelbildung usw.

Wir wollen nun auf den wichtigsten Fokussieren: die Trocknungskosten.                  

siehe oben Pos. 4.2.7  Trocknungskosten  € 4.050,00  

GA Leitner bemisst laut Pos 4.2.7 die Trocknungskosten pauschal mit 4.050 Euro brutto.

Es sind ca. 400.000 Liter Löschwasser  laut Feuerwehr zur Brandbekämpfung ins Objekt geflossen. Es wären ca. 220 m³ Gewölbemauerwerk, plus 40 m³ Leca und ca. 35 m³ Ziegelmauerwerk im Winter ( Weihnachten bis Februar) ohne Dachabdeckung zu trocknen gewesen.

 

 

Ein Gutachten von DI. Robert Rosenfelder ( Bauphysiker – Büro Rosenfelder und Höfler, Graz) in Kooperation mit der TU Graz bemisst im günstigsten Fall, bei einer fachgerechten und ordnungsgemäß durchgeführten Trocknung inklusive aller Kosten, den finanziellen Aufwand auf 123.291 Euro brutto.

Das Gebäude ist demzufolge ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Neubauwertermittlung nach Brandschaden

Neubauwertermittlung nach Brandschaden

Der gerichtlich beeidigte Sachverständige Ing. Rudolf Leitner war vom Gericht beauftragt eine Neubaubewertung des Brandobjekts durchzuführen. In seinem Erstgutachten von 2007 legte er einen Neubauwert von 605.00 Euro brutto fest:

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Quelle: Gutachen Leitner 2007

Der Kläger stellte zahlreiche Mängel in dem Gutachten fest, was zu einem Folgegutachten führte. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass die von ihm durchgeführten Bewertungen nicht dem versicherten Objekt entsprachen, sondern dem eines durchschnittlichen Sozialwohnbaus. Nun führte Leitner in seinem Folgegutachten 2009 4 weitere Varianten von Neubauberechnungen ein. Der Durchschnitt aller 5 Berechnungen ergab dann einen Neubauwert von 611.500 Euro brutto.  

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Quelle: Gutachten Leitner 2009

Unter anderem verwendet Leitner für Variante I+II+III in seinen Neubauberechnungen Tabellen nach Kranewitter: ( Variante IV und V haben im Wesentlichen die selben Bewertungsansätze wie die Tabellen nach Kranwitter)

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Quelle: Gutachten Leitner 2009

Der Autor dieser Tabellen ist Ing Dkfm Peter Steppan, selbst gerichtlich beeideter Sachverständiger. In unserem Auftrag hat Herr Ing. Schmiedt im März 2012 mit Herrn Ing.Dkfm. Steppan in Kontakt getreten um festzustellen, ob die Anwendung seiner Tabellen für die Neubaubewertung für Versicherungszwecke korrekt ist.

Hier seine Antwort:

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Quelle: Stellungnahme Dkfm Steppan, Verfasser der Tabellen

Eine Auswahl wichtiger Zitate aus dem Schreiben:

“Bei aufmerksamer Lektüre des gesamten Werkes ,,Kranewitter” muss hervorgehen, vor
allem für einen Fachmann erkennbar, dass der Zweck dieser Tabellen und deren Anwendungsbereich :,,die Verkehrswertermittlung” ist.”

“Eine Anwendung dieser Tabellen, um Neubaukosten für Versicherungszwecke zu rekonstruieren ist weder beabsichtigt, noch statthaft.”

Aus diesem Dokument wird klar, dass die Neubaubewertungen von Leitner nichts mit dem tatsächlichen Neubauwert des versicherten Objektes zu tun haben. Für das versicherte Brandobjekt wurde in der Vergangenheit, nämlich im Jahre 1990, bereits eine Neubaubewertung für Versicherungszwecke im Auftrag der Versicherung durchgeführt.

Im Jahr 1990 (Stichtag der Bewertung: 1.10.1990) wurde ein Gutachten für die Neubaubewertung erstellt, das auch die Grundlage für die Versicherungspolizze bildet.  Dieses Gutachten bildete die einvernehmliche Grundlage der Festlegung der Versicherungssumme zwischen Kläger und beklagten Partei:

 

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Quelle: Gebäudebewertung Gutachter Urban im Auftrag der Versicherung für die Versicherungspolizze Jahr 1990

Der Neubauwert des Gebäudes zum 1.Oktober 1990 war ATS 6.200.000 netto, also 450.571 Euro netto (Umrechnungsfaktor 1 ATS = 0,0726728 EUR)

Bauen wird jedes Jahr ein wenig teurer. Deshalb erhöhen auch die Versicherungen die Versicherungsprämien + -summen  jedes Jahr um den gestiegen Baukosten gerecht zu werden.  Gemäß Bedingung  508 a des Versicherungsvertrages  sind die Versicherungssummen jährlich den Änderungen des Baukostenindex angepasst worden.

Der dementsprechende, dem Baupreisindex angepasste Neubauwert des Gebäudes entspricht im Dezember 2001, dem Brandmonat, 585.742 Euro netto  (Index 131, d.h. 31% Verteuerung in 11 Jahren, ca. 2.4% p.a.).

Zum indexangepassten Gebäudewert von 585.742 Euro im Dezember 2001 kommt  20% USt dazu, da dies ein Nettobetrag ist, und ergibt somit Euro 702.891 Neubauwert für die Feuerversicherung.

Der umbaute Raum entspricht ca. 1900m3, d.h. es ergibt sich ein m3 – Preis von € 703.000/1900=370 Euro/m3.

Zusammenfassend handelt es sich um einen Fehlbetrag von mindestens 91.500 Euro

 

Gerichtliche Beweiswürdigung

Das Landesgericht Klagenfurt, vertreten von Mag. Monika Rauter-Repar, vertraut dem Sachverständigen Ing. Rudolf Leitner, und stellt in ihrem Urteil am 20.12.2011 fest, dass der Neubauwert des Brandobjekts 611.500 Euro beträgt.

Das Oberlandesgericht Graz, vertreten durch  die Senatspräsidentin des Oberlandesgerichts Dr. Rastädter-Puschnig als Vorsitzende sowie die Richterin des Oberlandesgerichtes Dr. Neuhold und den Richter des Oberlandesgerichtes Dr. Waldner als Senatmitglieder, vertraut dem Sachverständigen Ing. Rudolf Leitner und stellt in ihrem Teilurteil vom 10.10.2012 fest, dass der Neubauwert des Brandobjektes 611.500 Euro beträgt.

Das Schreiben von Ing. Dkfm Peter Steppan über die nicht statthafte Anwendung seiner Tabellen für die Neubaubewertung durch Ing. Rudolf Leitner ist auf den 14.03.2012 datiert und ist erst im Laufe des Jahres 2012 in den Gerichtsakt aufgenommen worden. Dieser wesentliche Beweis fehlte dem Landesgericht Klagenfurt sowie dem Oberlandesgericht Graz in seiner Beweiswürdigung bzw. in seiner Festlegung des Neubauwertes.

Wir kontaktierten den neuen Richter Dr.Pollak vom LG Klagenfurt, sowie die Verfasser des Teilurteils am OLG Graz, die Senatspräsidentin des Oberlandesgerichts Dr. Rastädter-Puschnig, die Richterin des Oberlandesgerichtes Dr. Neuhold und den Richter des Oberlandesgerichtes Dr. Waldner mir der Bitte das Schreiben von Herrn  Ing. Dkfm Peter Steppan in ihren Beweiswürdigungen bzw. in den Feststellungen zu berücksichtigen.

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Übersicht Brand-Schadenersatz-Prozess gegen Generali AG

Übersicht Brand-Schadenersatz-Prozess gegen Generali AG

VORBEMERKUNG: Alle angeführten Dokumente sind Bestandteil des Prozessaktes am Landesgericht Klagenfurt.  Aus Gründen der Übersicht sind fallweise Auszüge im Text eingefügt oder im Text mit dem jeweiligen Dokument verknüpft. Eine Übersicht aller Dokumente aus dem Gerichtsakt, zeitlich angeordnet, übermitteln wir Ihnen gerne.

 

ÜBERSICHT

Am 5. Dezember 2001 brannte unser liebevoll renoviertes Wohn- und Geschäftshaus, ( Bauernhaus aus 18. Jhdt.) ab. Marder hatten die Kabelisolierung durchgebissen (Feuerbogen über 3000  Grad).  Versichert war das stattliche Gebäude bei der Generali AG.

Die Wiedererrichtung in den ursprünglichen Zustand, die Indexierung und eine sog. Summenausgleichsklausel (Erklärung dazu später) galten  laut Versicherungsvertrag als vereinbart.

Eine Gebäudebewertung erfolgte im Jahre 1991 im Auftrag der Generali AG durch einen ger. beeideten Sachverständigen, Herrn Dipl.Ing. Gerolf Urban, Spittal, und die Versicherungssummen wurden anhand dieser Gebäudebewertung von der Generali AG im Jahre 1991 festgelegt.

Am 7.Dezember 2001 bestätigte der Generali- Versicherungsgutachter Ing. Ewald Bernthaler aus Klagenfurt vor 5 Zeugen einen Totalschaden. Deshalb hat er auch keine Trocknung angeordnet. Die 5 Zeugen bestätigten “den Totalschaden” vor Gericht.

ORF Bürgeranwalt

 

Ing. Bernthaler benötigte 11 Monate für sein Gutachten  Wir hatten laut Versicherungsklausel, aber nur 3 Jahre Zeit ein neues Wohn- und Geschäftshaus zu bauen, bei sonstigem Verfall der Versicherungsentschädigungszahlung.

Er kommt darin zum Ergebnis, daß das Brandobjekt nun kein Totalschaden mehr sei. Später, vor Gericht befragt, sagt er, seine Aussage mit dem Totalschaden sei nur ein Scherz gewesen !

Weiters kommt der Generali-SV  im Jahr 2002 auf Neubauwerte, die denen im Jahre 1991  im Auftrag der Generali AG festgelegten Neubauwerten, entsprechen.  Bauen wird jedes Jahr aber ein wenig teurer. Deshalb erhöhen auch die Versicherungen die Versicherungsprämien + -summen  jedes Jahr um den gestiegen Baukosten gerecht zu werden.  Gemäß Bedingung  508 a des Versicherungsvertrages  sind die Versicherungssummen jährlich den Änderungen des Baukostenindex angepasst worden (11 Jahre31%,  2.4% p.a.). Aber, laut Generali-SV, kann das Brandobjekt 2002 mit den gleichen Kosten wie 1991 wiedererrichtet werden. Dies erreicht er, in dem er die tatsächliche Austattung (die versichert war) mit einer Billigvariante davon ersetzt. Details dazu finden sie hier.

 

Die Generali AG beharrte,  trotz vorliegender Beweise wie Fotos (wo die tatsächliche Ausstattung erkennbar ist), dem noch stehende Erdgeschoß der Ruine, Gutachten von anerkannten Bausachverständigen usw. auf ihrem Standpunkt.

Am 30.11. 2004 wurde die Klage  beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht.

Auf Grund der vom Kläger vorgelegten Fakten bestellte die damals zuständige Richterin, Frau Mag. Rauter-Repar den gerichtlich beeideten Sachverständigen, Ing Rudolf Leitner aus Übelbach bei Graz.  Er erstellt im September 2007 sein Gutachten Leitner 2007.  Wir stellten zahlreiche Mängel in dem Gutachten fest, was zu einem Folgegutachten, Gutachten Leitner 2009, führte.

Unter anderem sollte Ing Rudolf Leitner klären, was der Neubauwert und der wiederwertbare Rest des Brandobjekts (Totalschaden oder nicht) im Jahre 2002 war.

Ing Rudolf Leitner behauptet in seinen Gutachten, einen Neubauwert bestimmt zu haben, aber er hat in Realität einen Verkehrswert bestimmt, der ca. 20-25% unter dem Neubauwert liegt. Details und Beweise finden sie hier.

Weiters ermittelte er einen Restwert, indem er vorgibt im Jahr 2002 400.000 Liter Löschwasser, die in das Gebäude eingedrungen sind, mit 4050 Euro, alles inklusive, trocknen zu können. Das ist absolut unrealistisch. Details und Beweise finden sie hier. Die realistischen Trocknungskosten alleine übersteigen den von Ing Rudolf Leitner bestimmten Restwert.

Vom Gericht wurde 2010 ein weiterer Sachverständiger, Herr DI. Dr. Steininger aus Lassnitzhöhe bei Graz, bestellt. Details übermitteln wir Ihnen gerne.

 


Am 20. Dezember 2011 erfolgte das Urteil. Wegen angeblicher Verjährung sprach uns die Richterin unter anderem unsere Warenschäden im Wert von ca. € 50.000,00 “wegen Verjährung” ab.  Diese Schäden wurden der Generali AG aber ordnungsgemäß und fristgerecht gemeldet.

Wir brachten am 20.2.2012 Berufung beim OLG Graz ein. Die Gegenseite Generali, vertreten durch Kanzlei Dr. Motschiunig, Klagenfurt, versäumte die Berufungsfrist. Wir, vertreten durch Herrn Dr. Markus Orgler, Innsbruck, sprachen uns gegen eine Fristverlängerung für die Berufung der Gegenseite aus, jedoch, die Richterin des LG Klagenfurt, Frau Mag. Rauter-Repar, ließ Milde walten und erlaubte der Generali die verabsäumte Berufung nachzuholen.

Dieses Urteil wurde vom OLG Graz im Wesentlichen aufgehoben und am 10.10.2012 an das LG Klagenfurt, Richterin Frau Mag. Rauter-Repar, zurückverwiesen.

Es erfolgten anschliessend 2 Richterwechsel.  Mit dem nunmehr dritten Richter scheint es eine Fortsetzung  dieses Verfahrens zu geben.

Schreiben Sie  uns Ihre Kommentare bzw. Beiträge.  Wir freuen uns sehr und hoffen, nach 16  Jahren Kampf , auf Gerechtigkeit.