Übersicht Brand-Schadenersatz-Prozess gegen Generali AG

Übersicht Brand-Schadenersatz-Prozess gegen Generali AG

VORBEMERKUNG: Alle angeführten Dokumente sind Bestandteil des Prozessaktes am Landesgericht Klagenfurt.  Aus Gründen der Übersicht sind fallweise Auszüge im Text eingefügt oder im Text mit dem jeweiligen Dokument verknüpft. Eine Übersicht aller Dokumente aus dem Gerichtsakt, zeitlich angeordnet, übermitteln wir Ihnen gerne.

 

ÜBERSICHT

Am 5. Dezember 2001 brannte unser liebevoll renoviertes Wohn- und Geschäftshaus, ( Bauernhaus aus 18. Jhdt.) ab. Marder hatten die Kabelisolierung durchgebissen (Feuerbogen über 3000  Grad).  Versichert war das stattliche Gebäude bei der Generali AG.

Die Wiedererrichtung in den ursprünglichen Zustand, die Indexierung und eine sog. Summenausgleichsklausel (Erklärung dazu später) galten  laut Versicherungsvertrag als vereinbart.

Eine Gebäudebewertung erfolgte im Jahre 1991 im Auftrag der Generali AG durch einen ger. beeideten Sachverständigen, Herrn Dipl.Ing. Gerolf Urban, Spittal, und die Versicherungssummen wurden anhand dieser Gebäudebewertung von der Generali AG im Jahre 1991 festgelegt.

Am 7.Dezember 2001 bestätigte der Generali- Versicherungsgutachter Ing. Ewald Bernthaler aus Klagenfurt vor 5 Zeugen einen Totalschaden. Deshalb hat er auch keine Trocknung angeordnet. Die 5 Zeugen bestätigten “den Totalschaden” vor Gericht.

ORF Bürgeranwalt

 

Ing. Bernthaler benötigte 11 Monate für sein Gutachten  Wir hatten laut Versicherungsklausel, aber nur 3 Jahre Zeit ein neues Wohn- und Geschäftshaus zu bauen, bei sonstigem Verfall der Versicherungsentschädigungszahlung.

Er kommt darin zum Ergebnis, daß das Brandobjekt nun kein Totalschaden mehr sei. Später, vor Gericht befragt, sagt er, seine Aussage mit dem Totalschaden sei nur ein Scherz gewesen !

Weiters kommt der Generali-SV  im Jahr 2002 auf Neubauwerte, die denen im Jahre 1991  im Auftrag der Generali AG festgelegten Neubauwerten, entsprechen.  Bauen wird jedes Jahr aber ein wenig teurer. Deshalb erhöhen auch die Versicherungen die Versicherungsprämien + -summen  jedes Jahr um den gestiegen Baukosten gerecht zu werden.  Gemäß Bedingung  508 a des Versicherungsvertrages  sind die Versicherungssummen jährlich den Änderungen des Baukostenindex angepasst worden (11 Jahre31%,  2.4% p.a.). Aber, laut Generali-SV, kann das Brandobjekt 2002 mit den gleichen Kosten wie 1991 wiedererrichtet werden. Dies erreicht er, in dem er die tatsächliche Austattung (die versichert war) mit einer Billigvariante davon ersetzt. Details dazu finden sie hier.

 

Die Generali AG beharrte,  trotz vorliegender Beweise wie Fotos (wo die tatsächliche Ausstattung erkennbar ist), dem noch stehende Erdgeschoß der Ruine, Gutachten von anerkannten Bausachverständigen usw. auf ihrem Standpunkt.

Am 30.11. 2004 wurde die Klage  beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht.

Auf Grund der vom Kläger vorgelegten Fakten bestellte die damals zuständige Richterin, Frau Mag. Rauter-Repar den gerichtlich beeideten Sachverständigen, Ing Rudolf Leitner aus Übelbach bei Graz.  Er erstellt im September 2007 sein Gutachten Leitner 2007.  Wir stellten zahlreiche Mängel in dem Gutachten fest, was zu einem Folgegutachten, Gutachten Leitner 2009, führte.

Unter anderem sollte Ing Rudolf Leitner klären, was der Neubauwert und der wiederwertbare Rest des Brandobjekts (Totalschaden oder nicht) im Jahre 2002 war.

Ing Rudolf Leitner behauptet in seinen Gutachten, einen Neubauwert bestimmt zu haben, aber er hat in Realität einen Verkehrswert bestimmt, der ca. 20-25% unter dem Neubauwert liegt. Details und Beweise finden sie hier.

Weiters ermittelte er einen Restwert, indem er vorgibt im Jahr 2002 400.000 Liter Löschwasser, die in das Gebäude eingedrungen sind, mit 4050 Euro, alles inklusive, trocknen zu können. Das ist absolut unrealistisch. Details und Beweise finden sie hier. Die realistischen Trocknungskosten alleine übersteigen den von Ing Rudolf Leitner bestimmten Restwert.

Vom Gericht wurde 2010 ein weiterer Sachverständiger, Herr DI. Dr. Steininger aus Lassnitzhöhe bei Graz, bestellt. Details übermitteln wir Ihnen gerne.

 


Am 20. Dezember 2011 erfolgte das Urteil. Wegen angeblicher Verjährung sprach uns die Richterin unter anderem unsere Warenschäden im Wert von ca. € 50.000,00 “wegen Verjährung” ab.  Diese Schäden wurden der Generali AG aber ordnungsgemäß und fristgerecht gemeldet.

Wir brachten am 20.2.2012 Berufung beim OLG Graz ein. Die Gegenseite Generali, vertreten durch Kanzlei Dr. Motschiunig, Klagenfurt, versäumte die Berufungsfrist. Wir, vertreten durch Herrn Dr. Markus Orgler, Innsbruck, sprachen uns gegen eine Fristverlängerung für die Berufung der Gegenseite aus, jedoch, die Richterin des LG Klagenfurt, Frau Mag. Rauter-Repar, ließ Milde walten und erlaubte der Generali die verabsäumte Berufung nachzuholen.

Dieses Urteil wurde vom OLG Graz im Wesentlichen aufgehoben und am 10.10.2012 an das LG Klagenfurt, Richterin Frau Mag. Rauter-Repar, zurückverwiesen.

Es erfolgten anschliessend 2 Richterwechsel.  Mit dem nunmehr dritten Richter scheint es eine Fortsetzung  dieses Verfahrens zu geben.

Schreiben Sie  uns Ihre Kommentare bzw. Beiträge.  Wir freuen uns sehr und hoffen, nach 16  Jahren Kampf , auf Gerechtigkeit.

6 Gedanken zu „Übersicht Brand-Schadenersatz-Prozess gegen Generali AG

  1. PEER

    Mein Mitgefühl gilt der Familie.
    In meinem Bekanntenkreis gab es nach einem Brand das selbe Problem. Nur hatte meine Bekannten keine Ahnung wie der damalige Versicherungsgutachter bewertet hat und die sind dann erst später draufgekommen, dass sie über den Tisch gezogen wurden.
    Solche Sachverständige gehören schleunigst dem Verkehr gezogen, weil sie den Ruf einer ganzen Berufsgruppe nachhaltig schädigen.
    Laufend hört man in den Medien ( Presse, ORF usw.) davon.
    Mir scheint das ist eine “GESCHÜTZTE” Gruppe die sichs richtet.

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  2. Franz Schneider

    Dieser ganze Sachverhalt ist nicht nur unglaublich ärgerlich, sondern auch menschlich unerträglich.
    Ich hoffe, dass nun sehr bald echtes Recht gesprochen wird.
    Ihnen hierzu natürlich von meiner Seite alles Gute!!

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  3. Julia Tschöpe

    Jetzt ist mir klar, warum in den Medien so oft darüber berichtet wird.
    Meine Meinung über sogenannte “Sachverständige” muss ich nach diesem Artikel gründlich revidieren.
    Ich kann´s fast nicht glauben. Sollte mich jemals eine “Sachverständigengutachten” betreffen werde ich es jedenfalls überprüfen lassen.

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  4. Peter

    Ich kann Euch nur alles Gute für die Verhandlung Anfang Mai wünschen. Hoffentlich hört Justitia auf einen Sachverständigen, der von der Sache auch was versteht.

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  5. Schorsch

    Versicherung: Solange nichts passiert ist, ist man als Prämienzahler willkommen. Aber wenn dann etwas passiert und die Versicherung zahlen soll, windet sie sich: am liebsten zahlt sie gar nicht, wenn sie muss, dann möglichst wenig, und das dann auch möglichst spät.

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  6. Gottfrieda Lengauer

    Gottfrieda
    28-04-2017

    Ich bin erschüttert! – und das soll sich alles vor den Augen der Richterin zugetragen haben und dies über einen Zeitraum von 13 Jahren …. so lange hat sich die Frau Richterin von diesem Gerichtsgutachter an der Nase herumführen lassen? Das ist kaum möglich, denn, um zu einer Beurteilung dieses Gutachters zu kommen, braucht man (frau) lediglich ein klein-bißchen von dem, was man zu gut deutsch mit “Hausverstand” bezeichnet, besitzen ….. oder..?

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