Stattliches Bauernhaus zum “Schnäppchenpreis”?

Ein stattliches, liebevoll saniertes Bauernhaus zum “Schnäppchenpreis”?

Bei der Generali-Versicherung  war ein stattliches Bauernhaus mit einer Bündelversicherung mit Indexierung bestens versichert.  ( mit “Summenausgleichsklausel”Klausel ” .. Wiedererrichtung in den ursprünglichen Zustand…”).

Mehr als 11 Jahre später, im Dezember 2001,  brennt das Haus durch einen Marderverbiss in der Hauptsromleitung  nieder.

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Die Generali-Versicherung und der Gerichtssachverständige sind laut Ihren Gutachten der Meinung, es reicht, dieses Gebäude mit  Preisen für einen Sozialwohnbaustandard zu vergüten.

Statt 60 cm dicker, neu errichteter Wände werden als Vergütung 25 cm dicke Wände und geringste  Wärmedämmung  usw. berechnet.

Die Folgekosten für höheren Heizungsaufwand usw. …   Das sind bei über 400 m² Wohn- und Bürofläche über die Jahre beträchtliche Mehrkosten.  Wer trägt diese ?

Der Versicherunganwalt meint, der Versicherungsnehmer soll “nicht so gierig sein..”

Der Versicherungsnehmer hat  jahrelang Prämien dafür gezahlt . ( Klausel ” .. Wiedererrichtung in den ursprünglichen Zustand…”)  und soll jetzt auf den im Versicherungsvertrag vereinbarten, ordentlichen Schadensersatz verzichten ?   

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Ein Gedanke zu „Stattliches Bauernhaus zum “Schnäppchenpreis”?

  1. Franz Gruber

    Es ist verblüffend, zu welchen Äusserungen sich Versicherungsanwälte hinreissen lassen wenn das Eis dünn wird. In diesem Fall den Versicherten als gierig zu bezeichnen ist meiner Meinung einfach ungeheuerlich.

    Antworten

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