Baupreisindex bei Brandschäden
Wird die Teuerung laut Baupreisindex bei Brandschäden von den Gerichts- und Versicherungsgutachtern “unter den Teppich” gekehrt oder löst er sich in Luft auf ?
Ein stattliches, neu renoviertes Bauernhaus wird mit einer Bündelvesicherung mit Indexierung versichert und brennt auf Grund von Marderverbiss bei den Stromleitungen im Dezember 2001 ab.
Der von der Generali-Versicherung bezahte, gerichtl. beeideten Sachverständige schätzt das Objekt 1990 zur Prämienberechnung. 1990 war dieser Indexwert bei 100.
Zum Schadenszeitpunkt, im Dezember 2001, ist der Baupreisindex bei 131 Punkten, also 31 % mehr.
Aber die Versicherungs- und Gerichts-Gutachter kommen 2002 auf den gleichen Betrag bzw. Neubauwert wie in der Versicherungssachverständige 1990 ermittelt hat ? Wer bezahlt dem Geschädigten die Teuerung von 31 %?
In unserem Fall setzten Versicherungs- und Gerichtsgutachter in Ihren Gutachten als Preisbasis teilweise deutlich minderwertige Bauteile ein, vergessen Bauteile oder verwenden falsche Bewertungstabellen. Mit dieser Vorgangsweise schädigen diese sogenannten Sachverständigen den Versicherungsnehmer um 31 % der Schadenssumme, also rund Euro 120.000,00.
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