Baupreisindex bei Brandschäden

Baupreisindex bei Brandschäden

Wird die Teuerung laut Baupreisindex bei Brandschäden von den Gerichts- und Versicherungsgutachtern “unter den Teppich” gekehrt oder löst er sich in Luft auf ?

Ein stattliches, neu renoviertes Bauernhaus wird mit einer Bündelvesicherung mit Indexierung versichert und brennt auf Grund von Marderverbiss bei den Stromleitungen im Dezember 2001 ab.

Der von der Generali-Versicherung bezahte, gerichtl. beeideten Sachverständige schätzt das Objekt 1990  zur Prämienberechnung. 1990 war dieser Indexwert  bei 100.

Zum Schadenszeitpunkt, im Dezember 2001, ist der Baupreisindex bei 131 Punkten, also 31 % mehr.

hier klicken:  Baupreisindex

Aber die Versicherungs- und Gerichts-Gutachter kommen 2002 auf den gleichen Betrag bzw. Neubauwert wie in der Versicherungssachverständige 1990 ermittelt hat ?   Wer bezahlt dem Geschädigten die Teuerung von 31 %?

In unserem Fall  setzten Versicherungs- und Gerichtsgutachter  in Ihren Gutachten  als Preisbasis teilweise deutlich minderwertige Bauteile ein, vergessen Bauteile oder verwenden falsche Bewertungstabellen. Mit dieser Vorgangsweise schädigen diese sogenannten Sachverständigen den Versicherungsnehmer um 31 % der Schadenssumme, also rund Euro 120.000,00.

 

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